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Alt 20.04.2011, 13:38
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V-6 V-6 ist offline
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Ich habe gerade die Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen- Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen- hervorgekramt. Sind noch von meinem MP Kauf 2010.
Da steht folgendes. Ich zitiere:

Vertragsabschluss/Übertrag von Rechten und Pflichten des Käufers; Weiterverkauf des Kaufgegenstandes vor Erhalt.
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 4 Wochen, bei Fahrzeugen mit Sonderausstattungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, bis 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb derjeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Zitat Ende

Hallo gebeutelter riesenhund, gibt es denn schon eine Auftragsbestätigung und sind die oben genannten Fristen schon überschritten?
Wenn nicht...oh,oh.
Vielleicht gibt es in 2011 aber auch andere Geschäftsbedingungen.
Ich wünsche Dir viel Glück und versuche Dich nicht all zu doll aufzuregen.
Mit dem Tropfen am Abend ist schon mal keine schlechte Idee.
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Gruß Roland
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