Re: LKW-Steuer für den aufgelasteten Vito/V
Geschrieben von Netstat am 29. August 2006 22:01:54:
Als Antwort auf: Re: LKW-Steuer für den aufgelasteten Vito/V geschrieben von Peter E am 29. August 2006 12:54:39:
Vito bleibt versicherungstechnisch ein PKW.
Wird nur nach Gewicht (wie LKW) besteuert und nicht nach Hubraum (wie PKW).Der Vito mit zlgesGew. von 2,81to ist mit 6 Sitzplätzen ein Mehrzweckfahrzeug, zum befördern von Personen und deren Gepäck in einem Fahrgastraum, und ist kein PKW im eigentlichen Sinn. (genaue Definition steht in dem Urteil vom Finanzgerich D-dorf)