Re: LKW-Steuer für den aufgelasteten Vito/V
Geschrieben von Martin am 29. August 2006 13:36:50:
Als Antwort auf: Re: LKW-Steuer für den aufgelasteten Vito/V geschrieben von Peter E am 29. August 2006 12:54:39:
Zitat: "Die Einstufung als Pkw im Fahrzeugbrief sei dabei nicht maßgeblich."
Mein Vito ist als PKW zugelassen, und auf dem Steuerbescheid steht "Lastkraftwagen"
Begründung: Berufliche Notwendigkeit, Sonntags Anhänger zu ziehen.
FA: Vito hate bei Vorführung alle LKW- Merkmale: Lastenverschiebeschutz, verblechte Fenster, nur vordere Sitzbank.