[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Rechtsporechung Bundesfinanzhof

Geschrieben von CW am 22. März 2007 13:50:07:

Als Antwort auf: Nochmal Steuerbescheid geschrieben von Tomtom. am 22. März 2007 08:34:02:

Hallo,
es gibt neuere Rechtsprechung hierzu beim Bundesfinanzhof:

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2006.9.13/7B33305.html

Was bleibt, ist nachzuweisen, dass der V/Vito/Viano steuerlich
als LKW anzusehen ist. Offenbar kursieren erheblich unterschiedliche
Meinungen zur Größe der Ladefläche, Anzahl der Sitze, Bauart (wenn
überhaupt) einer Trennwand, etc.

Wichtig wäre in jedem Fall, rechtzeitig Einspruch einzulegen.

Grüße
Cl




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