Re: das war doch gar nicht die Frage!!
Geschrieben von Reinhard am 20. März 2007 20:37:14:
Als Antwort auf: Re: das war doch gar nicht die Frage!! geschrieben von vito-otti am 20. März 2007 18:45:50:
Ok, korrekte Antwort wäre:
- für die Vergangenheit, d.h. die rückwirkende Festsetzung, helfen vielleicht Rechtsmittel - also erstmal form- und fristgerecht Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen und eine später nachzureichende Begründung angeben. Das läuft wie bei jedem anderen Steuerbescheid (z.B. auch Einkommensteuer) genauso.
- für die Vergangenheit läßt sich der zu besteuernde Sachverhalt von den Grundlagen technisch nicht mehr verändern. Alle Umtypungen mit TÜV etc. können nur ab Eintrag in die Fahrzeugpapiere Wirkung entfalten.
- für die Gegenwart und Zukunft ist der Dialog von CW und mir schon sachlich gerechtfertigt.
Hinweis:
Bisher (zumindest beim 638er) war der Vito Kombi (nicht V-Klasse) noch als Lkw ab Werk wahlweise zu haben. Das geht inzwischen nicht mehr, dafür gibt es jetzt die Mittelding-Version "Mixto".
Gruß Reinhard
- Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung CW 21.3.2007 09:42 (2)
- Re: Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung Reinhard 21.3.2007 12:07 (1)
- und was ist mit dem Sitzschienensystem CW 21.3.2007 15:24 (0)