[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: das war doch gar nicht die Frage!!

Geschrieben von Reinhard am 20. März 2007 20:37:14:

Als Antwort auf: Re: das war doch gar nicht die Frage!! geschrieben von vito-otti am 20. März 2007 18:45:50:

Ok, korrekte Antwort wäre:

- für die Vergangenheit, d.h. die rückwirkende Festsetzung, helfen vielleicht Rechtsmittel - also erstmal form- und fristgerecht Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen und eine später nachzureichende Begründung angeben. Das läuft wie bei jedem anderen Steuerbescheid (z.B. auch Einkommensteuer) genauso.

- für die Vergangenheit läßt sich der zu besteuernde Sachverhalt von den Grundlagen technisch nicht mehr verändern. Alle Umtypungen mit TÜV etc. können nur ab Eintrag in die Fahrzeugpapiere Wirkung entfalten.

- für die Gegenwart und Zukunft ist der Dialog von CW und mir schon sachlich gerechtfertigt.

Hinweis:

Bisher (zumindest beim 638er) war der Vito Kombi (nicht V-Klasse) noch als Lkw ab Werk wahlweise zu haben. Das geht inzwischen nicht mehr, dafür gibt es jetzt die Mittelding-Version "Mixto".


Gruß Reinhard




Antworten: