[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Laut BGB

Geschrieben von Achim V 115 am 17. November 2006 09:27:19:

Als Antwort auf: Laut BGB geschrieben von CW am 16. November 2006 09:19:32:

.......unter Abzug des gezogenen Nutzens.
Das kann man versuchen wegzudiskutieren, ist aber de facto nicht möglich.
Wer den danach zustehenden Betrag lieber hat als einen vernünftig ausgehandelten Tausch alt gegen neu.....bitteschön.
Da wird DC für sich retten, was zu retten ist >>>>>>> das Ziel heißt dann, möglichst wenig wieder aus der Schatulle rauszugeben, was nun schon mal drin ist.
Man überlege, was alles in die Bewertung eines Leasingfahrzeugs bei Rückgabe einfließt !




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