[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Steuerbescheid

Geschrieben von Reinhard am 19. März 2007 11:34:16:

Als Antwort auf: Re: Steuerbescheid geschrieben von CW am 19. März 2007 10:53:50:

Hallo,

die "Ladefläche überwiegt"-Regelung ist in Bezug auf das Verhältnis im Fahrgast- bzw. Laderaum gemeint, die Vordersitze zählen NICHT mit.

Zusätzlich kommt es auf die verbleibende Nutzlast bei voller Ausnutzung der Sitzplätze + persönliches Gepäck an.

In meinem Fahrzeugschein ("Zulassungsbescheinigung Teil I") steht "Lkw geschlossener Kasten" und bei Sitzplätze "max.6". Die 6 Sitzplätze kommen natürlich nur mit Doppel-Beifahrersitzbank und 1. Sitzreihe 3er-Sitzbank zustande.

Das war genauso bei meinem 638er Kombi als auch bei meinem jetzigen 639er Mixto.

Die Fenster spielen dabei keine Rolle. Auch 2,8 to zul. GesGew. als Gewichtsgrenze sind für die Einstufung nicht (mehr) relevant.

Gruß Reinhard




Antworten: