Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro)
Geschrieben von Martin am 10. März 2006 16:37:21:
Als Antwort auf: Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) geschrieben von schnurgly am 10. März 2006 10:57:04:
Du schreibst:
"Das was du dann an Steuern sparen würdest, muss du der KFZ-Versicherung geben, wenn nicht noch mehr"
Das ist nicht korrekt.
Wenn das Finanzamt den "PKW" aufgrund von Merkmalen als "LKW" besteuert, hat das keinerlei Auswirkungen auf die Zulassung, LKW- Anhänger- Sonntagsfahrverbot oder die Versicherung.
Lediglich bei der 1%- Regelung für Firmenwagen geht die Rechtsprechung anscheinend von der steuerlichen Einstufung aus.
Also versuch das FA mit minimalen Aufwand zur Anerkennung als LKW zu bewegen. Wenn Du mit dem Beamten sprichst(telefonierst), läßt sich der Aufwand feststellen. PS mein Vito wird als LKW zum Lasttransport und als Zugfahrzeug verwendet.
Gruß Martin
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- Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) Martin 14.3.2006 10:16 (1)
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- Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) Steffen 11.3.2006 18:44 (0)