Re: rechtslenker
Geschrieben von Reinhard am 07. Januar 2007 22:52:07:
Als Antwort auf: Re: rechtslenker geschrieben von Die Linke am 06. Januar 2007 22:37:23:
Die Seite, auf der das Lenkrad ist, spielt für die Zulassungsfähigkeit nach meiner Kenntnis keine Rolle.
Es sind auch keine Gutachten bezogen auf körperliche Eigenschaften des Besitzers vorgesehen, fahren darf ein solches Auto dann jeder, nicht nur der Halter.
Letztendlich darf ein Linksverkehr-Tourist auch in Rechtsverkehr-Ländern mit seinem eigenen Auto unterwegs sein, so wie unsereins auch in GB usw. mit seinem eigenen Fahrzeug herumfahren darf.
Der Hinweis mit den übrigen Zulassungsvoraussetzungen ist sinnvoll, hier hat der ADAC eine gute Technikabteilung für eine Beurteilung und Tipps.
Wenn es schon ein EU-Fahrzeugbrief ist, sicherlich kein Problem, sonst ist auch ein Gang zu TÜV oder DEKRA o.ä. vor dem Kauf hilfreich.
Schlusbemerkung aus eigener Erfahrung (GB-Cabrio-"Exot"): überholen auf Landstraßen macht mit einem Rechtslenker nicht wirklich Spaß - oder der Beifahrer sagt statt "rechts ist frei" öfter mal an, ob kein Gegenverkehr ist ..
Gruss Reinhard
- Re: rechtslenker alf 08.1.2007 13:48 (1)
- Re: rechtslenker Dogmatix 08.1.2007 22:05 (0)