Re: Rost vito Vorgehensweise gegen dc
Geschrieben von Andreas am 06. August 2006 02:00:59:
Als Antwort auf: Rost vito Vorgehensweise gegen dc geschrieben von martin am 05. August 2006 20:33:55:
deine idee mit der werbung find ich gar nicht mal so unklug, aber kann das
auch wenn es tatsächlich zutreffend ist nicht als rufmord von dc vor gericht geltend gemacht werden, und evtl. mit geldstrafe als entschädigung bestraft werden ??meiner einer ist am 30.12.1997 erstzugelassen und wie unter
http://andreas-bechtel1.medion-fotoalbum.de
zu sehen eigentlich noch gut in schuss.
von unten iss da nix mit rost, und die 4 kleinen stellen auf bild 9,10,11,13 und 21 zu sehen, machen mir wirklich hoffnung das ich einen einzelfall gekauft habe, und das zu einem preis, der weit unter dem ist, wie die autos normal aussehen müssten.
gruss
andreas
- Re: Rost vito Vorgehensweise gegen dc martin 06.8.2006 11:34 (0)