[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung

Geschrieben von Reinhard am 21. März 2007 12:07:59:

Als Antwort auf: Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung geschrieben von CW am 21. März 2007 09:42:12:

- der Unterschied zwischen Vito Kombi und Vito Mixto ist, daß dem Mixto die Sitzaufnahmen für eine 2. Sitzreihe im Fahrgastraum fehlen. Das ist genau in Hinblick auf die Lkw-Zulassung so von DC angeboten.

Für die Richtgeschwindigkeit 130-Gültigkeit MUSS ja mindestens ein Fenster hinter dem Führerhaus vorhanden sein UND mindestens 1 weiterer Sitz "ohne Werkzeug" einbaubar sein.

Früher waren sie beim Kombi vorhanden und bei Lkw-Zulassung mit dem Bodenbelag "überklebt" - das haben dann wohl viele (so auch ich) einfach mit dem Cuttermesser ausgeschnitten (Verankerungspunkte sind auch für Lasthaken zu verwenden und ich fand es praktisch, wenn die Sitzbank auch mal hinten "eingeklinkt" werden konnte).

Gruß Reinhard




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