[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro)

Geschrieben von FET am 09. März 2006 22:51:36:

Hallo Leutz !


Ich habe den V220cdi mit nur 2 Sitzen gekauft, hinten waren nie Sitze drin, Teppich ohne Einschnitte.
Im Fahrzeugschein steht aber 7-Sitzer. komisch!
Zur Rückbesteuerung nach Wegfall der Kombinations-fhrzg.vergünstigung (Auflastung) hatte ich Einspruch eingelegt.

Mein FinAmt hat geantwortet und meinen Einspruch abgewiesen,
es sei denn ich würde:

- die Sitzaufnahmen zuschweißen,
- eine feste Trennwand einbauen,
- den Boden mit Blech oder Holz auskleiden


Frage an Euch :
- woher hat das FA diese Weisheiten? wo steht das geschrieben?
Sie wollen erreichen, daß ich das KFZ zum LKW umbaue. ist das rechtens?

--> für mich ist es ja kein Kombinationsfahrzeug, da ich die zum kombinieren nötigen Sitze nicht beim Kauf erhalten habe. Welchen Rat könnt Ihr mir geben?

Wurde bei Euch anders entschieden?
Ich mag diese Willkür der FA nicht, man merkt beim Lesen, daß es keine expliziten Aussagen gibt, sie schreiben z.B. : ...weitgehende Rechtssprechung, ...ist häufig Gegenstand der Rechtsprechung, ...Einspruch wäre zurückzuweisen...

Interessant auch dieser Satz:

Ergänzend hat der BundFinHof klargestellt, daß Ausstattungsbesonderheiten, die sich durch Umbauten eines Pkw ergeben haben, sich gegen die Grundkonzeption der Fahrzeuge durchsetzen müssen, um diese nunmehr dem Typus des LKW zugehörig erscheinen zu lassen.

?? Einbau einer Blechwand = dauerhaftes Erscheinungsbild eines LKW´s ??
Gegen die Fenster haben sie anscheinend nix. wie

Wer weiß Rat?
Frank





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