[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Rostgarantie neue Regelung

Geschrieben von AlfredMP am 25. April 2006 13:05:31:

Hallo,
am 15.4. hatte Snoopy unter o.a. Titel über eine Aussage seines DB-Meisters berichtet, daß es evtl. neue Kulanz-Regelungen gäbe, was Wolfgang mit seiner Erfahrung indirekt bestätigte.
Hierzu nun meine jüngste Erfahrung.
Im Nov. 2005 wurden an meinem VitoMP beginnende Rostblüten an Grifschale/Heckklappe und unterhalb der Steckdose für den 230V-Anschluß bei meiner Vertragwerkstatt dokumentiert und Kulanzantrag gestellt. Im Feb.2006(!) wurde mir telefonisch mitgeteilt, daß ich 50% Kulanz bekäme, was ich unter Hinweis auf Erfahrungen aus dem Forum hier ablehnte. Mein KD-Meister hatte das schon erwartet und wollte die Sache weiterverfolgen. Nachdem ich seither nichts mehr gehört hatte, nahm ich das Posting von Snoopy zum Anlaß, nochmals nachzuhaken. Gestern nun teilte mir mein KD-Meister elefonisch mit, mit 1000.-Eur Selbstbeteiligung bzw. ca. 500.- ohne Heckklappenerneuerung müssen ich rechnen, mehr könne er nicht machen. Seiner Meinung nach könnten 100% Kostenübernahme bei vergleichbaren Baujahre/Laufleistungen (Bj 2000/80000km) nur durch kundenspezifische Restkostentragung des Vertragshändlers zustande gekommen sein.
Kann das stimmen oden kann das jemand widerlegen?
Was empfiehlt sich zu tun?

Gruß
Alfred
dessen bisherige Zufriedenheit zu schwinden beginnt.






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