[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Anhängerbetrieb am Wochenende

Geschrieben von Franz am 03. Mai 2006 21:52:55:

Als Antwort auf: Re: Anhängerbetrieb am Wochenende geschrieben von Achim am 03. Mai 2006 00:33:27:

Hallo Achim -

lt. StVO, und die ist in Deutschland gültig, darfst du mit einem Lkw bis 7,5 t sonntags fahren. Hängst du einen Anhänger an deinen Lkw, auch wenn der weniger als 7,5 t zGG hat, dann fällt dies unter das Sonntagsfahrverbot. Aber ein Pkw mit 2,81 t ist noch kein Lkw! Sonst würde Lkw im Fzg-Schein stehen.

Siehe nach im § 30 StVO wenn du es nicht glaubst.

Wenn du mit einem Pick-Up-Lkw stehen bleiben musstest, der weniger als 7,5 t zGG hat, dann hattest du einen Hänger dran. Und wegen dem Hänger musstest du dann stehen bleiben bis 22 Uhr.

Gruss Franz




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