Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung
Geschrieben von CW am 21. März 2007 09:42:12:
Als Antwort auf: Re: das war doch gar nicht die Frage!! geschrieben von Reinhard am 20. März 2007 20:37:14:
müssen nicht identisch sein. Das Finanzamt hat Fahrzeuge
für die steuerliche Einstufung "gesamtzuwürdigen" und im Einzefall
die Frage zu klären, ob der Schwerpunkt bei Güter-
oder Personentransport zu sehen ist.
Dies kann von der Einstufung des Herstellers bei Zulassung
abweichen.
Interessant ist, dass der Vito Mixto mit einer Fondsitzbank laut
Zulassung LKW ist, ein Vito Kombi mit einer Fondsitzbank PKW.Das hat mich echt überrascht und dürfte auch den Finanzämtern zu denken geben, da sie mir gegenüber bislang behauptet haben, man müsse eine Trennwand haben, Sitzbefestigungenmüssten unbrauchbar gemacht worden sein, meine Liegefläche hinter der Sitzbank sei demontierbar, durch Zurückschieben der Sitzbank könne der Laderaum verkleinert werden, etc., so dass alle LKW-Kriterien nicht vorlägen. Ein Vito Mixto dürfte demnachn auch nie LKW sein.
Ich bin sehr gespannt, was das Finanzamt München zu diesem Argument
in meinem Einspruchverfahren sagen wird. Andere Bedingungen, wie das
Vorhandensein einer Trennwand sind mittlerweile schon gefallen.
Ich werde berichten.
Cl
- Re: Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung Reinhard 21.3.2007 12:07 (1)
- und was ist mit dem Sitzschienensystem CW 21.3.2007 15:24 (0)