[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Rückwwirkung

Geschrieben von CW am 23. März 2007 00:35:36:

Als Antwort auf: Re: Rechtsporechung Bundesfinanzhof - Rückwwirkung geschrieben von Tomtom. am 22. März 2007 21:35:23:

Dafür kannst du ja Einspruch einlegen: dann wird der betroffene Steuerbescheid nicht rechtskräftig und das Finanzamt hat Arbeit.
Ist ein Einkommensteuerbescheid rechtskräftig, kann das FA auch nicht im Nachhinein die Steuer ändern. Deine Annahme ist also falsch. Aber formaljuristisch kann ich dir das auch nicht bis ins letzte erklären.
cl






Antworten: