nochmals zum Reifenthema:
Geschrieben von CW am 07. November 2006 00:13:11:
da momentan etwas Verwirrung zu bestehen scheint:
bei meinen Fahrzeugpapieren ist eine Übereinstimmungserklärung dabei,
in der die für mich zulässgen Reifen aufgeführt sind.Die Kennzeichnung C nach dem Felgendurchmesser (205/65R16C) bedeutet
"Transporterreifen", vgl. hierzu ECE R54 Richtlinie.http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927617/R-54-Luftreifen-fuer-Nutzfahrzeuge-und-Anhaenger.pdf
zu PKW-Reifen findet sich:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927557/R-30-Luftreifen-fuer-Kraftfahrzeuge-und-Anhaenger.pdfDaraus geht insbesondere hervor, dass Reinforced- und XL-Kennzeichnung dasselbe bedeuten und somit alternativ verwendet werden dürfen.
C-Reifen und PKW-RF bzw. XL-Reifen können alternativ demnach nur verwendet werden, wenn sie gem. Übereinstimmungserklärung des Fahrzeugs erlaubt sind, oder ein entsprechendes Gutachten vorliegt.
Cl
- Traglast muß stimmen, sonst ist alles egal. Horst 07.11.2006 18:58 (6)
- Worauf stützt Du Deine Aussage? CW 08.11.2006 10:52 (5)
- Aussage von TÜV, ADAC, Autozeitschriften Horst 09.11.2006 22:15 (0)
- Re: Worauf stützt Du Deine Aussage? Dog 09.11.2006 00:04 (3)
- na, wieder so eine fundierte Auskunft CW 09.11.2006 09:24 (2)
- Re: na, wieder so eine fundierte Auskunft Dog 09.11.2006 23:50 (1)
- Re: na, wieder so eine fundierte Auskunft CW 12.11.2006 19:12 (0)