Re: Anhängerbetrieb am Wochenende
Geschrieben von Franz am 03. Mai 2006 21:52:55:
Als Antwort auf: Re: Anhängerbetrieb am Wochenende geschrieben von Achim am 03. Mai 2006 00:33:27:
Hallo Achim -
lt. StVO, und die ist in Deutschland gültig, darfst du mit einem Lkw bis 7,5 t sonntags fahren. Hängst du einen Anhänger an deinen Lkw, auch wenn der weniger als 7,5 t zGG hat, dann fällt dies unter das Sonntagsfahrverbot. Aber ein Pkw mit 2,81 t ist noch kein Lkw! Sonst würde Lkw im Fzg-Schein stehen.
Siehe nach im § 30 StVO wenn du es nicht glaubst.
Wenn du mit einem Pick-Up-Lkw stehen bleiben musstest, der weniger als 7,5 t zGG hat, dann hattest du einen Hänger dran. Und wegen dem Hänger musstest du dann stehen bleiben bis 22 Uhr.
Gruss Franz
- Re: Anhängerbetrieb am Wochenende Achim 05.5.2006 05:40 (0)