[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Einspruch Steuerbescheid Vito 2,94 t ist sinnvoll .

Geschrieben von FET am 22. Juli 2006 10:56:39:

Als Antwort auf: Re: Einspruch Steuerbescheid Vito 2,94 t sinnvoll ? geschrieben von Thomas am 21. Juli 2006 15:53:38:

Einspruch lohnt schon, weil es noch kein abschließendes Urteil über die Behandlung der Fahrzeuge Klasse AF und M1 gibt.

Bestenfalls führt er zur Beibehaltung der bisherigen Steuer (172 Eu), eher jedoch zur Beibehaltung mit aufschiebender Wirkung, bei Urteil in Sinne des FA dann auch zur Nachzahlung mit Zins.

Ein Vito-Kombi ist von hause aus als LKW zugelassen, da er mehr als 50% Ladefläche hat.
Die Auflastung mach da wenig Sinn, nur wenn er als PKW umdeklariert war.
Auch muß man keine Sitzreihen ausbauen, denn es ist ja ein Kombinationsfahrzeug.
Das Ladetrennetz macht hingegen Sinn, denn die Ladung soll ja hinten bleiben beim Bremsen.
Das sieht auch Dekra, TÜV und FA so.
Der Schwachsinn von zugeschweißten Fenstern und Sitzschienen ist nirgends fundamentiert und entspringt meist den Fantasien der FÄ. Ich kann mir auch nicht vorstellen daß ein neuer T5 noch mit Auflastung als PKW von der Zulassungsstelle eingetragen wird, da der § 23 Abs. 6a der StVZO ersatzlos entfallen ist.

Noch etwas: mir ist nach reichlichem Suchen noch kein wirklich fundiert ausgelegter Einspruchstext begegnet, der die Behörden zwingt, nur die lt. Auflastung anerkannte Steuer abzuverlangen, ohne sich ein Vorratsbeschluß auf Nachzahlung (und damit auch noch den Zinsertrag) sichern zu dürfen.

Viel Erfolg dennoch,
Frank
(Ich gönne es jedem)
...mir auch joker




Antworten: