Re: Anfrage zum Fahrradträger Heck
Geschrieben von Tonnenstein am 01. März 2007 08:20:44:
Als Antwort auf: Re: Anfrage zum Fahrradträger Heck geschrieben von CW am 28. Februar 2007 17:11:13:
Wenn das Nummernschild durch die Fahrräder verdeckt wird, muss es wiederholt und wichtig, auch beleuchtet werden. Dies gilt ebenfalls für die Rückleuchten. Sonst drohen Bußgeld und bei Unfall ein Regress der Versicherung.
- Re: Anfrage zum Fahrradträger Heck FXP 01.3.2007 08:40 (0)
- Re: Anfrage zum Fahrradträger Heck Kusuma 01.3.2007 08:38 (2)
- Re: Anfrage zum Fahrradträger Heck Wano 01.3.2007 12:53 (0)
- Re: Anfrage zum Fahrradträger Heck FXP 01.3.2007 11:59 (0)