Re: Steuerbescheid
Geschrieben von Reinhard am 19. März 2007 11:34:16:
Als Antwort auf: Re: Steuerbescheid geschrieben von CW am 19. März 2007 10:53:50:
Hallo,
die "Ladefläche überwiegt"-Regelung ist in Bezug auf das Verhältnis im Fahrgast- bzw. Laderaum gemeint, die Vordersitze zählen NICHT mit.
Zusätzlich kommt es auf die verbleibende Nutzlast bei voller Ausnutzung der Sitzplätze + persönliches Gepäck an.
In meinem Fahrzeugschein ("Zulassungsbescheinigung Teil I") steht "Lkw geschlossener Kasten" und bei Sitzplätze "max.6". Die 6 Sitzplätze kommen natürlich nur mit Doppel-Beifahrersitzbank und 1. Sitzreihe 3er-Sitzbank zustande.
Das war genauso bei meinem 638er Kombi als auch bei meinem jetzigen 639er Mixto.
Die Fenster spielen dabei keine Rolle. Auch 2,8 to zul. GesGew. als Gewichtsgrenze sind für die Einstufung nicht (mehr) relevant.
Gruß Reinhard
- Re: Steuerbescheid CW 19.3.2007 13:44 (12)
- Re: Steuerbescheid Peter E 19.3.2007 14:58 (11)
- Re: Steuerbescheid CW 19.3.2007 16:26 (10)
- Re: Steuerbescheid Reinhard 19.3.2007 19:50 (9)
- Re: Steuerbescheid CW 19.3.2007 19:56 (8)
- Re: Steuerbescheid Reinhard 19.3.2007 20:35 (7)
- Re: Steuerbescheid Wohnwagenfahrer 20.3.2007 22:46 (1)
- Re: Steuerbescheid Fred 22.3.2007 08:56 (0)
- Re: das war doch gar nicht die Frage!! vito-otti 20.3.2007 18:45 (4)
- Re: das war doch gar nicht die Frage!! Reinhard 20.3.2007 20:37 (3)
- Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung CW 21.3.2007 09:42 (2)
- Re: Einstufung gem. Zulassung / steuerliche Einstufung Reinhard 21.3.2007 12:07 (1)
- und was ist mit dem Sitzschienensystem CW 21.3.2007 15:24 (0)