Re: Rechtsporechung Bundesfinanzhof - Rückwwirkung
Geschrieben von Tomtom. am 22. März 2007 21:35:23:
Als Antwort auf: Rechtsporechung Bundesfinanzhof geschrieben von CW am 22. März 2007 13:50:07:
Hallo,
habe mich mal einigermaßen durch das Urteil gekämpft.
Mir geht es garnicht um die Frage, ob ein VITO-F KÜNFTIG als Kombinationsfahrzeug oder als PKW besteuert wird. Mich ärgert die Rückwirkung bis Mai 2005
Nach meinem Rechtsverständnis kann der Staat nicht Steuern rückwirkend auf egal was erheben. Das ist doch Selbstbedienung pur! Man male sich nur aus, wie das weiter geht! Wenn das Geld mal wieder nicht reicht in den Staatskassen, dann wird eben mal so rückwirkend die Einkommenssteuer für die letzten 5 Jahre um 5% angehoben! Warum nicht - das ist dieselbe Logik!
Oder stehe ich da völlig alleine mit dieser Sichtweise?!
Gruß,
Tomtom.
- Re: Rechtsporechung Bundesfinanzhof - Rückwwirkung FET 26.3.2007 21:26 (0)
- Viele Einsprüche wichtig CW 23.3.2007 00:44 (0)
- Rückwwirkung CW 23.3.2007 00:35 (1)
- Re: Rückwwirkung FET 26.3.2007 21:29 (0)