Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro)
Geschrieben von FET am 10. März 2006 19:01:14:
Als Antwort auf: Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) geschrieben von Martin am 10. März 2006 16:37:21:
aha!
gute Idee.
Sie wollen daß ich dort vorfahre. mache ich doch gern.im Schreiben bestehen für LKW sie auf Trennwand und Holzboden und die Sitzaufnahmen zuschweißen.
alles schlecht, weil ich innen durchgehe, auchmal eine lange Leiter und die für Elektriker so wichtigen Installationsrohre laden muß, das geht nur zwischen den Sitzen vorn durch.
Und die Sitzaufnahmen dauerhaft zuschweißen heißt: Auto wird unverkäuflich und mir gehen die Befestigungsmöglichkeiten für schwere Dinge verloren wie Waschmaschine, E-Herd, Kühlschränke, die ich zum Kunden liefere.Der Minister in NRW will Nachbesserungen, soetwas hab ich heute im Web gefunden.
Aber wann und wie die aussehen...und leider ist das ländersache.Gruß Frank
Wie macht Ihr das mit Euren Ämtern und Bescheiden?
- Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) Martin 14.3.2006 10:16 (1)
- Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) FET 15.3.2006 21:01 (0)
- Re: Frage zur Besteuerung (Aufhebung d. Auflastung Kombinationsfahrzeug (172 Euro) Steffen 11.3.2006 18:44 (0)