Re: KFZ- Steuer in Bayern, beschlossene Sache - Was kann man noch tun?
Geschrieben von schnurgly am 15. Juni 2005 17:02:15:
Als Antwort auf: Re: KFZ- Steuer in Bayern, beschlossene Sache - Was kann man noch tun? geschrieben von Martin am 15. Juni 2005 15:39:39:
Das du die WOMO-Einrichtung nicht gebrauchen kannst, war mir klar. Aber es gibt viele, die bei der TÜV-Vorfahrt die Schränkle schnell reinstellen und nach Eintrag das Zeug wieder rausstellen.
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.
Durch einen bislang völlig legalen Trick war es möglich, diese Fahrzeuge, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, als Kombinationsfahrzeuge zuzulassen und damit der ungünstigeren emissionsabhängigen Besteuerung zu entgehen.
Mit diesem ausdrücklich legalen Trick war es in der Vergangenheit möglich, bis zu 80% der sonst fälligen Kraftfahrzeugsteuer zu sparen.
Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.
Im Gegensatz dazu erwarten die Länder durch den Wegfall des Paragraphen 23 Absatz 6a zukünftig Mehreinnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr.
Hier droht uns jetzt Ungemach, da unter dieser Verlockung mittlerweile immer mehr Länderfinanzministerien einknicken und der Versuchung auf höhere Einnahmen erliegen.
Die einzige Möglichkeit dieser aberwitzigen Besteuerung doch noch zu entgehen, ist eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.