[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Kfz-Steuer ?? unechte Rückwirkung??

Geschrieben von Roland am 02. Mai 2005 21:23:03:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer geschrieben von FXP am 02. Mai 2005 19:28:53:

Hi Frank,
danke für den Link!!
Auf der zweiten Seite fand ich diesen Auszug:

"Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetz tritt zum 1. Mai 2005 in Kraft. Es handelt sich um eine unechte Rückwirkung, da die steuerlichen Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO für die im Gesetz genannten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t seit Verkündung der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im November 2004 allgemein bekannt sind. Die Fahrzeughalter konnten insoweit nicht auf eine fortgesetzte allgemeine Anwendung der bisherigen Finanzrechtsprechung über den 1. Mai 2005 hinaus vertrauen. Der Gesetzentwurf wurde zudem vor dem 1. Mai 2005 in den Bundesrat eingebracht."

Heißt dies, daß Fz'e, die vor der Verkündung der 27. Verordnung ... im November 2004 als Kombinationsfahrzeug aufgelastet waren, einen Vertrauensschutz genießen und wie bisher besteuert werden?
Bin da leider kein Jurist!! help
Viele Grüße!
Roland







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