Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen?
Geschrieben von Schwarzfunker am 31. Oktober 2005 08:53:58:
Als Antwort auf: Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen? geschrieben von Netstat am 29. Oktober 2005 21:04:23:
Beim nachträglichen Einbau eines Nachrüst-Kat ist eine AU-Prüfung nicht erforderlich! Darauf weißt die Einbauanleitung zumnindest bei der Firma Oberland-Mangold eindeutig hin. Der Einbau muß nur von einem KFZ-Betrieb quittiert werden und das im sogennannten Steueränderungsantrag welcher den Papieren zum Kat beiliegt. Am bisherigen Turnus AU/HU ändert sich nichts.
Viele Grüße,
Micha