Re: Sind wir doch mal ehrlich!
Geschrieben von Martin am 15. Juni 2005 19:26:40:
Als Antwort auf: Sind wir doch mal ehrlich! geschrieben von Matthias (das Original) am 15. Juni 2005 16:08:31:
Hi Matthias,
mein Problem liegt an der Unehrlichkeit, Undurchschaubarkeit und Ungerechtigkeit dieses Gesetzesverfahrens.
Unehrlich: Geländewagen BMW- X- Klasse sollen getroffen werden, und nun werden die kleinen Handwerker und Wohnmobilfahrer "gemolken".
Undurchschaubar: Der § 23 regelte, daß Kombinationsfahrzeuge unter 2,8 t als PKW zu besteuern sind. Ein Wegfall dieser Vorschrift sollte doch nur diese KFZ betreffen, und im Prinzip auch alle Kombinationsfahrzeuge kleiner 2,8 t nach Gewicht besteuern lassen. Der Umweg über eine nun nicht mehr gültige Entscheidung von Anno Dazumal ist nicht nur für Juristen eine Zumutung.
Weshalb nicht einfach eine Klarstellung im KfZStG: "Nach Hubraum zu besteuern sind alle Fahrzeuge, die ..."Ungerechtigkeit: Ein Bayer sollte für den selben Sachverhalt nach dem Selben Prinzip besteuert werden, wie jeder andere Bundesbürger.
Die PKW- Definition sollte EU- weit einheitlich sein.Bitte keine "Neiddebatte" starten, da in einem gewerblichen PKW kleiner 2,8 t keine Spielereien, wie Aufzeichnungspflichten und Lenkzeitbegrenzung als Extra mitgeliefert wurden. (§ 6 FPersV)
Wenn mein Vito nun auch bei den Sozialvorschriften für den Straßenverkehr als "Personenkraftwagen" akzeptiert wäre, würde ich sofort die Steuern zahlen, und meinen Mund halten.
So bitte ich nun um wirklich gute Folmulierungen für einen erfolgreichen Einspruch.
liebe Grüße, Martin