Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen?
Geschrieben von Täumerle am 29. Oktober 2005 13:18:57:
Als Antwort auf: Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen? geschrieben von Netstat am 28. Oktober 2005 22:31:13:
Hallo,
Ich habe am 17.Mai noch den Steuerbescheid für 173Euro bekommen.
Habe im Juli noch beim Finzamt angerufen, dort nachgefragt wegen der neuen Versteuerung.Die habe mir,da noch nicht sagen können.
Ich mich schon gefreut.Am 19.Sep. ist dann der Nachtrag per Post gekommen.
Erst da kannst du dann innerhalb von 4 Wochen Einspruch einglegen.
Nur die Nachzahlung mußt man trotzdem bezahlen.Aber sind wir doch mal Ehrlich ,das ist wieder eine Armeleute Steuer.
Den die Personen wo in der Regel die Busse fahren,haben meist ab 2 Kinder aufwärts.grüssi
Träumerle
- Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen? Martin 02.11.2005 18:20 (0)
- Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen? Netstat 29.10.2005 21:04 (8)
- Re: Auflastung Neubesteuerung Einspruch beim FiAmt einlegen? Schwarzfunker 31.10.2005 08:53 (0)
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