[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Nochmal die Sch...KFZ - Steuer

Geschrieben von Hannes am 27. Januar 2006 15:52:34:

Text FA: Die Finanzveraltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Absatz 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab 01.05.2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge als PKW nach Hubraum besteuert werden müssen.

Frage Hannes: Diese Begründung wurde mir auch auf dem Steuerbescheid mitgeteilt, daher jetzt meine konkrete Frage, ob sich ein Einspruch dagegen überhaupt lohnt ( V220 CDI, 6 Sitze kompl. soll nicht verbaut werden in WoMo oder ähnl.)

Text FA:Dem steht nun die Entscheidung des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 entgegen. Danach ist mit Rücksicht auf geltendes EU-Recht weiterhin die Gewichtsbesteuerung vorzunehmen. Das Finanzgericht hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.

Hannes: Zum letzten Teil noch die Frage, ob es für den V220 auch zutrifft und ob beim BFH schon eine Entscheidung gefallen ist und wo das zu finden wäre, oder ob man generell erst mal den Einspruch absenden sollte, wie er in einigen Links zu finden ist. Den ob ich 172.- Euro oder 353 Euro zahle ist schon ein Unterschied.

Danke für Meinungen und Hilfe
Hannes

Aktenzeichen - FG Köln Beschluss vom 28.11.2005 - 6 V 3715/05 -






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