Re: Viano FUN 2,2 CDI kurz
Geschrieben von FXP am 18. Oktober 2005 17:16:03:
Als Antwort auf: Viano FUN 2,2 CDI kurz geschrieben von RSEYBOLD am 18. Oktober 2005 14:34:37:
Für Fragen zur Besteuerung und Einstufung solltest du in jedem Fall dein zuständiges Finanzamt und den lokalen TÜV fragen, da es nach dem Wegfall der bisherigen "Pkw-Kombi über 2,8t" Regelung (seit 01.05.05) keine bundeseinheitliche Regelung gibt.
Davon ab, stehen die SPAR-Chancen für einen EURO 3 Viano Fun sehr schlecht sofern du das Fahrzeug noch entsprechend seiner Ausstattung mit Sitzen und Schlafbank nutzen möchtest.
Frank