Re: Vito Ausflaggen ?
Geschrieben von dcarsten am 28. August 2005 13:02:37:
Als Antwort auf: Vito Ausflaggen ? geschrieben von hermann am 28. August 2005 12:53:07:
wenn dein erstwohnsitz im ausland ist und das fahrzeug max 3 mon am stück in de fährt ist das kein problem oder mit ausnahme länger wenn du in de studierst
wenn du es auf einen kumpel im eu ausland zulässt
darfst du es uu gar nicht in de fahren bzw max 3 monwenn dein fzg sich mit ausl nummernschild länger als 3 mon in de aufhält must du es ummelden bzw paralell doppel kfz versteuern. formulare gibts beim zoll bei der einreise
du bist nicht der erste mit dieser idee diese rechnet sich aber nicht
- Re: Vito Ausflaggen ? Wie ist das mit den Nachbarn? hajo 31.8.2005 20:08 (1)
- Re: Vito Ausflaggen ? Wie ist das mit den Nachbarn? hermann 01.9.2005 10:03 (0)