Neues zur WoMo Besteuerung
Geschrieben von FXP am 23. August 2005 15:35:47:
Es gibt ein internes Schreiben aus NRW zur steuerlichen Anerkennung von Wohnmobilen (Gewichtsbesteuerung).
Folgende verkehrsrechtliche Anforderungen gelten wie bisher:
1. Sitzgelegenheit mit Tisch
2. Schlafplätze, die auch umgeklappte Sitzgelegenheiten sein können
3. Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch – und Abwasser) und Kochgelegenheit
4. Schrank bzw. StauraumWenn sich Sitze im Wohnabteil befinden, die während der Fahrt benutzt werden sollen, dann gilt: Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. (Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m² mit einer Mindestbreite von 0,5 m und einer Mindesthöhe von 1m)
NEU sind jedoch die folgenden zwei Punkte, welche erfüllt werden müssen, um weiterhin vom Finanzamt nach Gewicht besteuert zu werden.
1. Ein „Mindestlebensraum“ von 1m²
2. Eine Stehhöhe von mindestens 1,70 mMit dieser Regelung dürfte klar sein, dass wohl alle WoMo-Bullis ohne Hoch-/Faltdach ( wie z.B. mein Vito F) auf Wunsch des Fiskus als PKW nach Hubraum/Schadstoffklasse besteuert werden sollen.
Na denn wird wohl doch bald ein geänderter Steuerbescheid kommen
...ich halt euch auf dem Laufenden.
Frank
- Re: Neues zur WoMo Besteuerung Asterix 23.8.2005 18:12 (2)
- Re: Neues zur WoMo Besteuerung FXP 23.8.2005 21:33 (1)
- Re: Neues zur WoMo Besteuerung Asterix 24.8.2005 09:25 (0)