Re: Das ist falsch!-Nicht ganz
Geschrieben von jwcb am 25. Mai 2005 14:44:22:
Als Antwort auf: Das ist falsch! geschrieben von Matthias (das Original) am 25. Mai 2005 07:01:18:
Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit ein Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Diese in erster Linie für PKW und Krafträder maßgebende Regelung ist auch auf sog. Kombi-Fahrzeuge, wie Geländewagen anzuwenden. Dies gilt selbst dann, wenn diese über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t verfügen. Das hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 13.2.2003 (X R 23/01) entschieden.
Der Bundesfinanzhof wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass es zwar nach dem Sinn und Zweck der Ein-Prozent-Regelung geboten ist, hiervon bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen, insbesondere LKW und Zugmaschinen, auszunehmen. Anders als LKW, die nach ihrer Bauart und Einrichtung ausschließlich für die Beförderung von Gütern konzipiert sind.......Da ist die Lücke im Gesetz die man braucht. Jetzt ist es jedem seinem Geschick überlassen dem Finanzamt zu erklären das es ein echter LKW ist.Das es geht weiß ich von meinen kleinen Handwerksbetrieben, die als einzigstes Fahrzeug einen Vito mit LKW-Zulassung haben.Und die zahlen alle keinen Geldwertenvorteil.
Das war mein Versuch zu erklären warum es teil- und vollverglaste Vito's mit Bestuhlung und LKW-Zulassung gibt.
- Re: Das ist falsch!-Nicht ganz Martin 31.5.2005 07:13 (1)
- Re: Das ist falsch!-Nicht ganz Kabel 31.5.2005 08:09 (0)