[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


überprüfung betroffener Fahrzeuge

Geschrieben von kraftfahrzeugsteuer am 23. Juni 2005 22:14:24:

hallo,
ich bekam vom FA einen Brief mit folgendem Inhalt:

Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO
hier: Überprüfung von betroffenen Fahrzeugen

der Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO hat ggf. auch Auswirkungen auf die kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung der betroffenen Fahrzeugtypen mit einem zulässigen GG von mehr als 2800 kg. Diese sind nunmehr - nach Wegfall der o.g. verkehrsrechtlichen Rechtsvorschrift - wie bisher auch bei den Fahrzeugen bis zu einem zul. GG bis zu 2800 kg der Fall - ausschließlich nach deren objektiven Beschaffenheitskriterien zu beurteilen und entsprechend zu besteuern. Hierzu wurde ein Datenabgleich zwischen den Zulassungs- und den Finanzbehörden durchgeführt. Soweit der Datenabgleich zwischen den Zulassungs- und den Finanzamtsdaten keine eindeutige Zuordnung zulässt, sind die Fahrzeuge vor Ort zu überprüfen.
Ich darf Sie deshalb bitten, ihr Fahrzeug bis spätestens ... beim FA vorzufahren. Bringen Sie bitte hierzu eine Kopie ihres Fahrzeugscheins mit.


wenn ich das recht verstehe, wurde mein Fzg. noch nicht in eine Besteuerungsgruppe reingesteckt, weil es nicht möglich war es zuzuordnen. ich sehe also eine Chance bei der prüfung vor ort, in der gewichtsbesteuerung zu bleiben. die bekannte formel: P-(M+Nx68) > Nx68 ist bei mir negativ, aber diese formel hätte das FA bzw. die Zulassungsstelle selbst anwenden können. scheinbar haben sie das nicht. jetzt meine frage:
wer kann sich die prüfungskriterien vorstellen nach denen das Fzg. dann eingestuft wird? ich bin am hin- und herüberlegen in welchen zustand ich das auto beim FA vorführe. mit oder ohne sitze? nur die 2. sitzreihe dahinter das gepäcknetz? radlträger runter? etc.etc.

viele grüße

michael V230TD




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