[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: viano klappergeräusche vorn // Rechtslage

Geschrieben von Tim Ebert am 23. August 2005 10:45:45:

Als Antwort auf: Re: viano klappergeräusche vorn geschrieben von macbacchi am 20. August 2005 09:39:32:

>> jedenfalls hast du definitiv in den ersten 2 jahren das recht, bei einem auch nach 4 versuchen nicht behobenen mangel das fahrzeug zurückzugeben

Sorry Leute, aber die Verbreitung von Unwahrheiten dient nicht unbedingt dem Zweck dieses Forums. Ich bin kein Jurist aber ein Blick in's BGB sagt, dass eine Nachbesserung nach zweimaligem erfolglosem Versuch als Fehlgeschlagen gilt.

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
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Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Grundsätzlich ist das aber nicht die einzige Option. Neben der Nacherfüllung ist die Minderung oder der Rücktritt möglich und auch Schadensersatz und Ersatz des vergeblichen Aufwands kann geltend gemacht werden.

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
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Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder
nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder
nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Aber Vorsicht:
Solltet Ihr nicht zur Gruppe der Verbraucher gehören werden diese Rechte mit den Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen von DC sehr stark eingeschränkt indem für bestimmte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuggattungen vom Gesetz abweichende Regelungen für öffentl. rechtl. Sondervermögen, jur. Personen und Unternehmer getroffen werden. Bei mir war das z.B. für LKW, Transporter und Vaneo der Fall. Nach Viano habe ich vergeblich gesucht... :))





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