Re: Das ist falsch!-Nicht ganz
Geschrieben von Kabel am 31. Mai 2005 08:09:32:
Als Antwort auf: Re: Das ist falsch!-Nicht ganz geschrieben von Martin am 31. Mai 2005 07:13:55:
Hallo,
laut eines Urteils des Bundefinanzgereichtshofes ist es zulässig die 1%-Regel auch dann anzuwenden, wenn für die KFZ-Steuer die LKW-Besteuerung maßgeblich ist. Begründet wurde es mit dem tatsächlichen Nutzen für den Unternehmer als Privatmann. Also wenn der private Nutzen einem PKW gleich zu stellen ist, gilt die 1%-Regel. Die Finanzbehörden sind leider nicht immer konsequent logisch veranlagt :(. Aber vielleicht hängt es ja vom jeweiligen FA ab, wie besteuert wird.
Grüße von Kabel