[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Neues zur WoMo Besteuerung

Geschrieben von FXP am 23. August 2005 15:35:47:

Es gibt ein internes Schreiben aus NRW zur steuerlichen Anerkennung von Wohnmobilen (Gewichtsbesteuerung).

Folgende verkehrsrechtliche Anforderungen gelten wie bisher:
1. Sitzgelegenheit mit Tisch
2. Schlafplätze, die auch umgeklappte Sitzgelegenheiten sein können
3. Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch – und Abwasser) und Kochgelegenheit
4. Schrank bzw. Stauraum

Wenn sich Sitze im Wohnabteil befinden, die während der Fahrt benutzt werden sollen, dann gilt: Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. (Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m² mit einer Mindestbreite von 0,5 m und einer Mindesthöhe von 1m)

NEU sind jedoch die folgenden zwei Punkte, welche erfüllt werden müssen, um weiterhin vom Finanzamt nach Gewicht besteuert zu werden.
1. Ein „Mindestlebensraum“ von 1m²
2. Eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m mist

Mit dieser Regelung dürfte klar sein, dass wohl alle WoMo-Bullis ohne Hoch-/Faltdach ( wie z.B. mein Vito F) auf Wunsch des Fiskus als PKW nach Hubraum/Schadstoffklasse besteuert werden sollen.

Na denn wird wohl doch bald ein geänderter Steuerbescheid kommen wuerg
...ich halt euch auf dem Laufenden.
Frank





Antworten: