Re: Kfz-Steuer ?? unechte Rückwirkung??
Geschrieben von FXP am 02. Mai 2005 22:31:00:
Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer ?? unechte Rückwirkung?? geschrieben von Roland am 02. Mai 2005 21:23:03:
Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz einen in der Vergangenheit begonnenen, aber noch andauernden Sachverhalt für die Zukunft neu regelt.
Kürzt man den Text auf die wichtigsten Fakten, wird es klarer:
"Es handelt sich um eine unechte Rückwirkung, da die steuerlichen Folgen (...) seit Verkündung im November 2004 allgemein bekannt sind. Die Fahrzeughalter konnten insoweit nicht auf eine fortgesetzte Anwendung der bisherigen Finanzrechtsprechung über den 1. Mai 2005 hinaus vertrauen." (....und hätten ihre Karre ja vekaufen können....)Ergo, sollten - sofern der Entwurf erfolgreich durch den Bundesrat geht, bei genau dieser Rückwirkung für ALLE betreffenden Fahrzeuge (ausgen. Womo´s nach §8 Nr. 2), ab dem 01.05.2005 nach Hubraum/Schadstoffklasse besteuert werden.
Grüsse
Frank