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Kraftfahrzeugsteuer-Änderung über 2,8 t

Geschrieben von Franz am 24. Januar 2006 23:02:08:

Änderung der Kraftfahrzeugsteuer

Seit Mai 2005 gelten neue Vorschriften für die Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t.

Betroffen sind Geländewagen, Vans, Mehrzweckfahrzeuge, Kleinbusse, Pick-ups u. ä. (sog. Kombinationskraftwagen). Diese wurden bis zum 30. April 2005 nach dem
zulässigen Gesamtgewicht - sofern es 2,8 t überstieg - und damit erheblich günstiger als Personenkraftwagen besteuert.

Durch die Streichung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) ist ab dem 01. Mai 2005 für diese Fahrzeuge die Gewichtsbesteuerung
beendet worden. Sie werden nunmehr ebenfalls als PKW nach Hubraum besteuert.

Die neue Regelung gilt auch für bereits vor dem 01. Mai 2005 zugelassene
Fahrzeuge. Die Differenz zu der schon bezahlten Kfz-Steuer wird für den Zeitraum ab dem 01. Mai 2005 im Kfz-Steuerbescheid für den nächsten jährlichen
Entrichtungszeitraum nachträglich in Rechnung gestellt; der dafür notwendige
Datenabgleich ist nunmehr abgeschlossen. Die Bescheide werden ab dem
20.01.2006 den betroffenen Fahrzeughaltern bekannt gegeben.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Kraftfahrzeugsteuer nach den
gesetzlichen Regelungen grundsätzlich nicht gestundet werden kann.

Das Finanzamt ist an die vorstehend dargestellte gesetzliche Regelung gebunden. Ein

Ermessensspielraum besteht nicht.

Quelle: "Autosieger-Newsservice"






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