Besteuerung nach Hubraum evtl. gegen EU-Recht
Geschrieben von VianoÜberzeugter am 11. Dezember 2005 19:01:58:
Hallo,
das Finanzgericht Köln hat nach dieser Meldung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung schwerer Kfz (> 2,8 t)nach Hubraum. Sie verstößt ggf. gegen EU-Recht.
Vorweihnachtliche GrüßeVianoÜberzeugter