Re: Steuer für Vito
Geschrieben von Uwe am 21. Oktober 2005 15:09:41:
Als Antwort auf: Steuer für Vito geschrieben von Hermann am 20. Oktober 2005 17:03:38:
Wenn du als Deutscher nicht deinen ständigen Wohnsitz im Ausland hast und in Deutschland ein Fahrzeug mit ausl. Kennzeichen führst begehst du eine Steuerhinterziehung.
Wäre ja sonst zu einfach
Uwe