Re: KFZ- Steuer in Bayern, beschlossene Sache - Was kann man noch tun?
Geschrieben von Martin am 15. Juni 2005 15:39:39:
Als Antwort auf: Re: KFZ- Steuer in Bayern, beschlossene Sache - Was kann man noch tun? geschrieben von schnurgly am 15. Juni 2005 15:15:23:
Du schreibst:
"Ist dein Fahrzeug ein Kombinationsfahrzeug?"
Ja, das ist es.
"zum WOMO wird."
Da ich den Wagen als Transporter nutze, kann ich keine WoMo-
Einrichtung brauchen, da die mir Ladevolumen und Gewicht weg-
fressen würde.ganz blöd gefragt:
Der relevante Paragraph, der wegfällt, betrifft mich doch
eigentlich garnicht, da er die Besteuerung von Fahrzeugen
kleiner 2,8 t regelt. Wie kommt denn das FA dann auf eine
Änderung der Steuer?Hat jemand eine gute Formulierung für den fälligen Einsüruch?
§23 Abs.6a der StVZO
Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.
- Re: KFZ- Steuer in Bayern, beschlossene Sache - Was kann man noch tun? schnurgly 15.6.2005 17:02 (0)