Re: Einspruch geg. Steuerbesch. wg. Auflastg Kombin-Kfz auf 2807 kg v. 172 auf 353 €
Geschrieben von Martin am 12. Dezember 2005 21:52:07:
Als Antwort auf: Re: Einspruch geg. Steuerbesch. wg. Auflastg Kombin-Kfz auf 2807 kg v. 172 auf 353 € geschrieben von FET am 11. Dezember 2005 22:16:22:
Sorry wegen des Mißverständnisses.
Ich meinte natürlich nicht auf LKW zulassen, sondern
lediglich die steuerliche Anerkennung als LKW beim
Finanzamt zu erwirken.In den KFZ- Papieren bleibt selbstverständlich die
für die Bemessung der Versicherung günstige PKW-
Zulassung mit allen positiven verkehrsrechtlichen
Folgen.Diese Kombination ist möglich, und ich habe genau
diese Lösung für mein Fahrzeug anerkannt bekommen.liebe Grüße, Martin.