Re: Steuererhöhung für Kombinationsfahrzeuge Vito F
Geschrieben von Martin am 22. Juli 2005 11:00:28:
Als Antwort auf: Steuererhöhung für Kombinationsfahrzeuge Vito F geschrieben von Bettina am 17. Juli 2005 14:42:34:
Hi Bettina,
Ich habe die ProAllrad kontaktiert, aber deren Klage spezialisiert sich auf reine Geländewagen.
Bitte beschreibe doch einmal Deinen Vito, denn irgendwo zwischen Lieferwagen ohne Fenster und 9- Sitzer Bus wird die Grenze gezogen.
Bitte versäume keinesfalls die 1- Monats- Einspruchsfrist und fordere das FA auf, zu erläutern, welche Kriterien als Personenkraftwagen heran gezogen werden.
Wenn diese Kriterien nicht den EWG- Vorschriften entsprechen, sehe ich Aussicht auf eine erfolgreiche Klage.Auch muß geprüft werden, ob Dein Vito ein Mehrzweckfahrzeug nach EU- Recht ist, für welche die Besteuerung nach Gewicht fällig wird.
Ich werde bekannt geben, wie das FA in Bayern auf meinen Einspruch reagiert.
liebe Grüße, Martin