[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Wegen zGG 2500 kg nur EURO 3

Geschrieben von Maddels am 27. Oktober 2005 11:08:43:

Als Antwort auf: Viano: Euro 3 trotz Euro 4 Bestellung geschrieben von Matthias am 26. Oktober 2005 21:20:34:

Hallo allerseits,

ich habe mich auch schon mehrfach mit diesem Thema befaßt ohnein und sogar schon das BMF in Berlin, sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angeschrieben.

fight

Mir wurde das wie folgt erklärt.
Da Vito T5 u.ä. Fzg über 2,5t GG haben werden sie steuerlich wie EURO 3 Fzg. behandelt.
Verstanden habe ich das aber nicht ( siehe Grenzwerte in meiner Fragemail )

nixweiss

Die aktuellen Abgasgrenzwerte findest du auf Seite 15 unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_350/l_35019981228de00010056.pdf
( siehe ganz unten )
Die Bezugsmasse ist das Fahrzeugleergewicht + 25kg

Bitte beachte dabei, das es eine Tabelle A (gilt ab 2000) und B (gilt ab 2005)gibt.

Ich hänge noch die Antwort des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hinten dran, das kann sich jeder mal durchlesen und versuchen schlau draus zu werden.

Viele Grüße
Maddels


Fragemail:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns einen neuen Mercedes Viano gekauft.
Das fahrzeug ist mit Dieselpartikelfilter ausgerüstet und ist schadstoffarm nach EU 4 Gr. III In der gelben EWG-Übereinstimmungserklärung, die wir mit dem Neuwagen bekommen haben, finden sich unter 46.1 Abgasverhalten die Werte für unseren Viano mit

---Viano 2,2CDi DPF-------------Euro 4 Grenzwerte für PKW bis 2,5t
NOx+HC=0,2920 g/km----------------------0,3 g/km
CO=0,0206 g/km------------------------------0,5 g/km
Partikel=0,0044 g/km------------------------0,025 g/km

Sogar die in der EG-Richtlinie 98/69/EG angegebenen Euro4 Grenzwerte für PKW bis 2,5t werden also unterboten. Die Grenzwerte der leichten NFZ kl.III, der unser Viano angehört sind sogar noch höher. Weshalb wird unser Fahrzeug steuerlich aber als Euro 3 bewertet mit Schlüsselnummer 69 ?

Mit der bitte um eine Erklärung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen "

Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer mir vom Bundesministerium der Finanzen übermittelten Anfrage vom 08.08.2005 nehme ich aus verkehrsrechtlicher Sicht wie folgt Stellung:

Für Personenkraftwagen (Pkw), die in den Fahrzeugpapieren mit der emissionsbezogenen Schlüsselnummer *69" und der Klartextangabe *98/69/EG III;B" gekennzeichnet sind, hat der Fahrzeughersteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in D ist das das Kraftfahrt-Bundesamt) nachgewiesen und bestätigt, dass sie im vorgegebenen Zeitrahmen die für diese Gruppe geltenden Anforderungen einschließlich Auspuffemissionsgrenzwerte (hier: CO: 0,74 g/km; HC + NOx: 0,46 g/km; NOx: 0,39 g/km; PM: 0,06 g/km) einhalten. Ob das mit oder ohne Einsatz spezieller Partikelminderungstechnik - wie beispielsweise Partikelfilter - erreicht wird, ist dabei unerheblich. Diese Kraftfahrzeuge werden nach der zur Zeit günstigste Kfz-Steuerklasse besteuert.

Ein vergleichbarer Pkw, der mit der emissionsbezogenen Schlüsselnummer *51" und der Klartextangabe *98/69/EG III;A" (Abgasstufe Euro 3) gekennzeichnet ist, wird dagegen nach der für Euro 2 - Pkw geltenden Kfz-Steuerklasse besteuert. Dies deshalb, weil die für diese *Klasse-III-Pkw" geltenden Schadstoffgrenzwerte in etwa denen entsprechen, die für *klassische Pkw" der so genannten Abgasstufe *Euro 2" vorgeschrieben sind.

Es ist im übrigen nicht ungewöhnlich, dass die im Rahmen der Typprüfung ermittelten Emissionswerte (die von Ihnen genannt worden sind) weit unter den vorgeschriebenen Auspuffemissionsgrenzwerten liegen. Damit wird sichergestellt, dass die danach in Serie gefertigten Kraftfahrzeuge sie auch unter Berücksichtigung der *Serienstreuung" sicher einhalten.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Günter Brühl
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Referat S 34


nixweiss






Antworten: