[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Nicht vergessen!

Geschrieben von doc am 28. November 2005 21:27:40:

Als Antwort auf: Nicht vergessen! geschrieben von Knut am 28. November 2005 08:39:12:

Das mit der Verzinsung ist so nicht richtig. Man hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Verzinsung. Es muss nach § 346 BGB dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er aus dem Betrag Zinsen gezogen hat. Und dies ist meist gar nicht der Fall. Außerdem ist dies verständlich. Wenn ich auch noch Zinsen für mein Geld bekomme, würde ich jedes Jahr ein Auto wandeln. Übrigens ist dies juristisch abgeklärt. Zinsen sind, wenn sie gezahlt werden, guter Wille. Wenn es anders sein sollte, gib mir bitte das Urteil oder den § an. Dann fordere ich gerne nach.




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