[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Mwst und Gewährleistung bei Verkauf aus gewerblicher Nutzung

Geschrieben von Anonymus am 06. April 2005 01:43:24:

Als Antwort auf: Kaufvertrag VITO geschrieben von Thomas am 05. April 2005 19:25:04:


Hallo,

hier ein paar zusammenfassende Überlegungen zu deinem Problem zwischen MwSt.und Gewährleistung bei Verkauf des Wagens aus gewerblicher Nutzung.

1)
MwSt. macht nur Sinn bei Verkauf von gewerblich (mit Mwst-Option) an gewerblich, da der Käufer diese dann als Vorsteuer zurückerhalten kann.

2)
Gewährleistungsausschluss nur bei gewerblich an gewerblich oder privat an xy möglich

3)
natürlich kannst du den Wagen erst von gewerblich an privat verkaufen, z.B. an eine Person, der du vertrauen kannst, dass sie den Wagen sogleich wieder ohne Gewährleistung weiterverkauft, dazu muss der Wagen auch nicht umgemeldet werden, sondern kann dann von der Person mit Vollmacht direkt von der Firma auf den zweiten privaten Erwerber umgemeldet werden. Dieser Person darf das auf keinen Fall häufig machen, da sie dann trotzdem (auch ohne Gewerbeschein) als gewerblich einzustufen ist (natürlich nur von Käufern, die das nachweisen können).

4)
weiterer Vorteil der Lösung 3 ist, dass das Gewerbe sich um den Verkauf nicht kümmern muss und der vertrauten Private den Wagen vom Gewerbe etwas günstiger (meist zum Buchwert 25% vom EK jedes Jahr runter) erwerben kann, als er ihn selbst (nach intensivem Anbieten am Markt) verkaufen kann. Das spart insgesamt auch noch etwas Umsatzsteuer gegenüber den Fall, das das Gewerbe sich um den Verkauf selbst kümmert. Der zusätzliche Verkaufserlös fällt dann zudem steuerfrei beim Privaten an (soweit nicht wie unter 3 beschrieben gewerblich tätig) und nicht als körper- bzw. einkommenssteuerbelasteten und gewerbesteuerbelasteten Gewinnerhöhung.

5)
Private Person des Vertrauens darf kein Anteilseigner oder dessen Angehöriger sein, da sonst eine versteckte Gewinnausschüttung vermutet werden könnte, was noch nach Jahren zu einer erheblichen Steuerbelastung führen könnte!!

Bitte achtet die Steuervorschriften und überprüft alles, damit diese nicht verletzt werden. Tipps daher nur ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Richtigkeit


Anonymus




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