[ Mercedes VITO, V-Klasse und Viano Forum ]


Re: Einspruch gegen den hohen Steuerbescheid

Geschrieben von Netstat am 20. Dezember 2005 17:48:00:

Als Antwort auf: Re: Einspruch gegen den hohen Steuerbescheid geschrieben von Ralf am 20. Dezember 2005 09:39:45:

wenn folgendes zutrifft dann JA
(aber erst einmal den Bescheid abwarten)

Ein Mehrzweck-Fahrzeug (AF)ist

Zitat:

1. Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze. Ein "Sitzplatz" gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit "zugänglichen" Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als "zugänglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden können.

und trifft folgende Bedingungen zu

2. P - (M + N x 68) > N x 68
wobei
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg (Leergewicht)
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M 1 - AA bis AE (Personenkraftwagen siehe Erklärung ganz unten) sondern der Klasse M1-AF (Personenkraftwagen-Mehrzweckfahrzeug).

Rechenbeispiel:

P - technisch zul. Gesamtmasse = zGM: z.B. 3.500 kg
M - Masse in fahrbereiten Zustand = Leergewicht: z.B. 1.995 kg
N - Anzahl der Sitzplätze (außer Fahrersitz): z.B. 8

P - (M + N x 68) > N x 68

P - (M + 8 x 68) = 3500 - (1995 + 544) = 3500 - 2539 = 961
N x 68 = 8 x 68 = 544

Ergebnis: 961 > 544


--------------------------------------------------------------------------------

M1 sind PKW

Definiton AA bis AE
AA Limousine
AB Schrägheck Limousine
AC Kombi Limousine (Kombifahrzeug)
AD Coupé
AE Kabrio-Limousine
AF Mehrzweckfahrzeug




Antworten: