Re: Kfz-Steuer
Geschrieben von Martin am 04. Mai 2005 15:27:40:
Als Antwort auf: Re: Kfz-Steuer geschrieben von FXP am 02. Mai 2005 19:28:53:
Im Entwurf steht:
Voraussetzung für Gewichtbesteuerung:
"a) Die Fahrzeuge haben außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze.
b) Zusätzlich muss folgende Bedingung erfüllt sein:
P - (M + N x 68) > N x 68
Dabei bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es sachlich gerechtfertigt, solche - nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende - Mehrzweckfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."Bei dieser Gummiformulierung wird wohl die Finanzbeamtin im Amt anhand von Fotos entscheiden müssen, wie das Fahrzeug einzustufen ist.
Beispiel, Mein Vito:
Eingetragen: 6 Sitzplätze (davon stehen 3 im Keller)
- blankes Blech, d.h. kein Teppichboden
- keine Heckseitenfenster.-> faktisch ist die Ladefläche nun größer, als die genutzte
Fläche zur Personenbeförderung.liebe Grüße, Martin