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Alt 10.10.2015, 14:02
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v-dulli v-dulli ist offline
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Zitat:
Zitat von knipping Beitrag anzeigen
Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt
(sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt.
(Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original")
Das war dann.
Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln.
Es ist völlig egal was der Prüfer sagt, an der AHK darf nur mit Zustimmung des Herstellers und auch nur mit der entsprechenden Ausbildung geschweisst werden und das betrifft auch den Schweller. Nicht jeder der "bruzzeln" kann darf auch in diesen Bereichen schweissen.
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Gruß aus OWL
Helmut


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