Zitat:
Zitat von princeton1
...bleibt die Verweigerungshaltung dieses Campingplatzes [...] auch rechtlich absolut INAKZEPTABEL...!
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Das möchte ich bezweifeln. Wo soll es da eine juristische Handhabe geben? Altersdiskriminierung? Habe noch nicht von allzuvielen Mittzwanzigern gehört, die sich erfolgreich auf Ü30-Parties eingeklagt haben .b.
Wie gesagt, ich finde es weder besonders toll noch besonders übel, was der Campingplatz da anbietet. Es ist EIN kleines zusätzliches Angebot für Camper unter tausenden Plätzen in Europa, das man annehmen KANN. Am Ende werden wahrscheinlich noch die Juristen auf den Plan gerufen (ebenfalls typisch deutsch), damit sich eine massiv benachteiligte Familie mit Kindern auf dem "blagenfreien" Platz einklagen kann... Würde mich fast ein wenig wundern, wenn sich kein Winkeladvokat findet, der sich für diesen Quatsch hergibt.