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Alt 20.02.2018, 16:08
Lord Helmchen Lord Helmchen ist offline
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Zitat:
Zitat von blondie Beitrag anzeigen
Hat man da echt was bundeseinheitliches hinbekommen.. Respekt..
Mit Sicherheit nicht!
Soweit mit bekannt ist, können Gewerbetreibende Ausnahmegenehmigungen beantragen und munter auch an WE Gewerbe treiben.
Die Genehmigungen werden vom Landrat des Firmensitzes ausgeteilt. In Zeiten klammer Kassen ein willkommenes Zubrot. Jede Menge LKW am WE zeigen den Erfolg dieses Geschäftsmodells.
ZB: BW
Zitat:
Bitte geben Sie in das Suchfeld die PLZ oder den Namen z.B. Ihres Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ein. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.
https://www.service-bw.de/web/guest/..._rq=ravensburg

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Möge der Saft mit euch sein

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