Zitat:
Zitat von gajukl
Hallo and die Anhängerspezialisten,
Bislang hatte ich lediglich mit Wohnwagen und mittleren Transporthängern Erfahrungen sammeln können. Nun stünde erstmalig ein Transport eines nicht verkehrsfähigen PKW als Überführung innerhalb D an.
Der Transportanhänger würde bei einem Anbieter vor Ort gemietet.
In der EG-Ü werden unserem V folgende Kampfdaten zugeteilt:
Gesamtmasse Fzg Kombi 5300kg
Deichsel/Zentralachshänger 2500kg
Stützlast 100kg
Bei einem passenden Hänger (750kg) Leergewicht wäre es möglich, auf den Hänger 1750kg zu packen.
Daher habe ich folgende Fragen an die Expertenrunde:
A) Taugt eine abnehmbare Kupplung wirklich zu soclh einem Transport?
B) Habe ich evtl einen Denkfehler bzw. Einschränkungen nicht berücksichtigt?
Weitere sachdienliche Hinweise sind gerne willkommen.
Vielen Dank im voraus! Gruß Thomas
|
Hallo Thomas,
Du darfst das zul Gesgew. nicht überschreiten also 2500 kg!
Die abnehmbare Kupplung ist auf dieses Gewicht zugelassen.
Es geht mehr oder weniger genau so als wenn Du eine Tandem Wohndose hintern dran hast.
So laden, dass die Stützlast stimmt!
Welches Fahrzeug willst Du denn aufladen.
Bei Privattransporte >Freizeittransporte< entfällt das Sonntagsfahrverbot>nur für gewerbliche .
Gruß Reinhard