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sh911 13.02.2011 12:16

Fahren auf breitenbegrenzten Fahrspuren
 
Hallo Forie`s

ich lerne ja immer mal gerne dazu.

Bis jetzt war ich der Meinung, dass eine Fahrspur mit Breitenbegrenzung auf 2 Meter ( meist in Baustellen ) kein Problem für mich dastellen. Fiat Scudo, Renault Traffic und jetzt der Viano sind ja laut Papiere unter 2 Meter Breite. Also habe ich die immer mal gerne benutzt, wenn es möglich war ohne einem LKW-Fahrer auf evtl. enger linker Spur das Leben schwer zu machen.

Nun musste ich in einer Rechtsauskunft lesen, dass wir mit unseren Fahrzeugen nicht auf dieser Spur fahren dürfen, da unsere Fahrzeuge mit Spiegeln über 2 Meter breit sind. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist da ohne Bedeutung.

Wenn wir dennoch auf einer solchen Spur fahren droht uns ein Busgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg!

rollieexpress 13.02.2011 12:56

Danke für den Tipp also ich bin bis heute immer in ne seitenbegrenzten Spur an den LKW vorbeigeflogen und bisher ohne Beanstandung.

Muss ich halt bissel aufpassen!

princeton1 13.02.2011 13:01

Ich denke, dass das eine "Auslegungssache" der Rennleitung ist!

Ich habe den entsprechenden Bericht in der letzten ADAC auch gelesen und der von betreffende VIANO Fahrer ist von der Rennleitung ja auch "nur" mündlich ermahnt worden!
Wenn es sich hierbei um ein definitiv geltendes Recht handeln würde, hätten die Beamten den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt!
Anders sieht es dann natürlich aus, wenn es zu einem Unfall gekommen ist!
Mich wundert immer wieder, wenn im Baustellenbereich die zeitgedrängten Paketdienstler mit ihren Sprintern und Co auf der 2m Spur sich rücksichtslos durchdrängeln!
Für mich bleibt ein Viano ein PKW unter 2m Breite und ich habe damit noch nie im Baustellenbereich mit der Ordnungsmacht Probleme bekommen!

tschüss dann

Nico

wwagner 13.02.2011 13:24

Danke für den Hinweis, - ist mir persönlich aber egal !! -:rtfm:

Gruß
Wolfgang

44 13.02.2011 15:56

ich habe mal - bei einer fahrt duch sachsen - vollig reinen gewissens ein polizeifahrzeug in solch einer zone überholt. ganz entspannt achtete ich dabei natürlich auf das strenge einhalten des tempolimits um nicht irgendwie negativ aufzufallen.

obwohl vorher und nachher etliche fahrzeuge (auch breite SUV's) mit sicher bis zu 20km/h überschuss vorbeiflogen, war ich derjenige dem die kelle gezeigt wurde. routinekontrolle dachte ich zunächst.

ich musste € 20,- wegen "nichtbeachtens eines verkehrszeichens" zahlen und wurde dann noch für das einhalten der geschwindigkeit gelobt.
irgendwie fühlte ich mich verhöhnt.

sollte die regelung also wirklich so auszulegen sein, dann muss wohl künftig jeder der mal eben ein fremdes fahrzeug lenken will erstmal mit massband und senkblei die korrekten masse ermitteln - der wert im fahrzeugschein ist ja nur makulatur... :hammer:

butenostfriese 13.02.2011 16:11

Gem. StVO gilt Zeichen 264 als Verbot für Fahrzeuge über x Meter Breite inkl. Ladung. Insofern dürfen Fahrzeuge deren Gesamtbreite inkl. Spiegel und inkl. Ladung die angegebene Breite überschreiten dort nicht fahren.

Wie sagte ein Feldwebel in meiner Grundi mal? "Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil"

In den Papieren ist die Breite ohne Spiegel angegeben, stand auch so zumindest in den alten Briefen/Scheinen

SCNR

ingo, der in Baustellen lieber hinter den LKW bleibt

udoschmidt 13.02.2011 16:22

das nenn ich mal eine klare antwort!
auch wenn sie mir garnicht gefällt.
naja, schauen wir halt lieber ob die freunde unterwegs sind wenn wir weiterhin auf der begrenzten spur bleiben.
die zivilen im bmw mit antenne fallen ja auf. und bei den anderen sieht man die kamera auf den 2. blick und sie sitzten schon auffällig drin.

stk94 13.02.2011 16:27

Hmmm,


wenn ich mir die diversen SUV´s ansehe, dann sind die mit Spiegeln fast alle zu breit

ohne Spiegel
186cm BMW X5

A6: Breite ohne Außenspiegel: 1855 mm
Breite mit Außenspiegel: 2012 mm

Opel Vectra ohne 1789mm
mit 2023mm
incl. Spiegel haben auch etlich Dickschiffe im PKW-Bereich Probleme bei 2m incl Spiegel.


Ich warte mal ab, ob mich die Rennleitung auch anhält.
Die evt. Ordnungswidrigkeit wird nicht bezahlt, sondern auf eine Anzeige bestanden.

Bei einer Anzeige kann man Wiederspruch einlegen.
Und so konnte ich das schonmal in einem anderen Fall (Thema abgeklappte Windschutzscheibe) die Sache abklären.

Fluffymobil 13.02.2011 18:18

Ich denke, es existieren bundesweit keine Statistiken, wie oft dieser Ordnungswidrigkeitentatbestand bisher polizeilich zur einer Anzeige gelangt ist. Und wenn, kann man die Zahlen wohl mit denen von sechs Richtigen im Lotto vergleichen. Die Verfolgung dürfte - abgesehen von juristischen Spitzfindigkeiten und Unausgegorenheiten, die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen wurde ja oben schon erwähnt - nämlich an der praktischen Durchführung scheitern. Die Autobahnpozileien sind mit vier oder fünf Hanseln für 50 oder mehr km Autobahnstecke in beide Richtungen zuständig. Zu den Aufgaben gehört auch Unfallaufnahme, LKW Kontrollen uswusw. Da sich auch bei der Ordnungsmacht mittlerweile solche Segnungen aus der Ökonomie wie Balanced Score Card, TQM, KLR u.a. eingeschlichen haben, verlegt man sich lieber auf Massenanzeigen wie Abstandmessung, Geschwindigkeitsmessung u.a., bei denen es zwischenzeitlich auch kaum noch Probleme mit der Beweisführung im objektiven und subjektiven Bereich gibt. Kaum eine Streifenwagenbesatzung würde über mehrere Kilometer einem Vito/Viano nachblasen, nur um eine (subjektiv wegen der eingetragenen Breite äußerst wackelige) 70 Euro - Anzeige nach Hause zu bringen....


Gruß


Peter

Korsar 13.02.2011 20:09

Hallo,

dann klapp ich in Baustellen demnächst eben die Ohren an :802:


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:11 Uhr.

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