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hudemcv 10.10.2015 21:12

Zitat:

Zitat von Andiklos (Beitrag 381486)
Zitat: Einige Rennkolegen haben auch von unten eine Öse an die Anhängerkupplungstraverse angeschweiß, wenn kein loch vorhanden war.
Zitat Ende

Mit der Maßnahme erlischt automatisch die Betriebserlaubnis der AHK, also Vorsicht bei Änderungen! Eine AHK darf ohne Nachprüfung technisch nicht verändert werden!

Grundsätzlich wohl richtig, aber nicht gleich nervös werden. Wer genau soll denn entscheiden, dass das nicht schon immer so war. Wenn es anständig gemacht ist.
Und was genau soll denn da groß beschädigt werden, wenn man da anständig eine Öse anschweißt? :802:

knipping 10.10.2015 21:22

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 381508)
Du bist nicht der Einzige der lesen kann!

Allerdings bin ich mir inzwischen nicht sicher ob Du verstanden hast worum es geht.
Andiklos hat zu Recht auf eine Tatsache hingewiesen und dabei geht es bestimmt nicht darum wie Du darüber denkst und schon gar nicht darum ob und wen Du als "Fuchser" hältst .

Als erstes das mit dem Fuchser war ein "Scherz", falls dies so nicht verstanden wurde ist es hiermit richtig gestellt.
Die Sache die Andiklos angesprochen hat, ist hier am 26.02.2012 schon einmal Diskutiert worden. LINK mit allem Pipa Po mit EU Recht und allem drum und dran.
Mir geht es aber darum ob andere , oder man selbst eine Öse anschweißen darf und kann, wenn man das ganze Fachgerecht ausführt !.
Was Du ja damit verneint hast es würde die Betriebserlaunis erlöschen, dem aber nicht so ist siehe TÜV Text.
Und darum geht es mir !!!!
Es ist aber richtig von dir zu schreiben das nicht jeder daran rumbrutzeln sollte.

Ich hoffe ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt.
Das mit dem EU Recht, Abrisseil hier oder dort lasse ich mal ganz außen vor.

Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK.
Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt)
Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten.

v-dulli 10.10.2015 22:38

Zitat:

Zitat von knipping (Beitrag 381522)
Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK.
Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt)
Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten.

Und Du hast es, ganz offensichtlich, doch nicht verstanden.

knipping 10.10.2015 22:52

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 381548)
Und Du hast es, ganz offensichtlich, doch nicht verstanden.


Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!:warning:

v-dulli 10.10.2015 23:09

Zitat:

Zitat von knipping (Beitrag 381550)
Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!!:warning:

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?

Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.

mc-alzi 11.10.2015 05:56

Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt
(sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt.
(Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original")
Das war dann.
Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln.





Also, es ist egal wie viele TÜV Prüfer von Deiner Schweißnaht (mit und ohne Risse) begeistert sind, an einem Bauartgenehmigten Teil zB: AHK darf nicht geschweißt werden.

Woher kommen denn die Risse an einer schönen Schweißnaht? Villeicht mal hinterfragen ob damit nicht die ganze AHK "kaput" ist.

Ein Riß hat in einer Schweißnaht nichts zu suchen, ebenso wie eine Schweißnaht an einer AHK.

Das hat nichts mit Pfennigfuchser zu tun, es ist eine Frage der Sicherheit.

Oder willst du auf einen Anhänger drauffahren welcher mit abgebrochener AHK mit Öse auf der BAB rum steht?

knipping 11.10.2015 13:05

Ihr habt Gewonnen !
Ich weiß das ich es nicht darf und meine AGB ect. erlischt, das Infoblatt vom TÜV Nord ist absoluter Unsinn und die haben keine Ahnung. Sie schreiben das Infoblatt nur damit Leute, die etwas Schweißen ohne Versicherungsschutz fahren.
Ich bin ein Kleingeist und verstehe rein garnichts.
Also Leute bitte nicht an euren Anhängerkupplungen Schweißen !.
Es gibt auch andere Lösungen LINK .

Das könnt ihr auch mal Googln, dann unter Bilder:
afneembare trekhaken, speciaal hulpstuk

arnoviano 11.10.2015 15:28

AHK in NL
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
So sieht meine AHK aus. Es handelt sich um eine "Reimport" V-Klasse gekauft in NL mit einer Original Westfalia AHK ab Werk. Dies ist das erste mal das ich ihm so mit Befestigung des Abreisseils integriert bekommen habe.

Gruß Arno

Andiklos 11.10.2015 22:59

Eigentlich schade, dass man manch eindeutige Aussagen noch zigmal hinterhdiskutieren muss..bla.
Es geht auch ganz einfach: Nehmt die Betriebserlaubnis Eurer AHK in die Hand und lest sie mal durch. Ich behaupte: 7 von 10 wissen noch nicht einmal, dass es eine gibt. (sofern nicht selbst angebaut wurde)
Dort steht es schwarz auf weiß! Wenn an dem Teil geschafft wird, ist die BE erloschen! Punkt Ausrufezeichen.
Es geht nicht um "jetzt habt Euch mal nicht so, so ne kleine Schweißnaht usw"
Es hat glaub ich noch niemand ne Kupplung gesehen, die 300000 Schwingungen auf einem 3-D Pulser hinter sich hat, mit dem die dynamischen Belastungen nachgebildet werden! Bevor sie auf den Markt kommt, muss sie da durch!
Man kann mich für kleinkariert halten, aber was gibt es anders in einer solch klaren Aussage in einer Betriebserlaubnis zu deuten???? Und dann fragt mal Eure Versicherung nach "der kleinen Schweißnaht...."

Gute Nacht:penn:

Korsar 11.10.2015 23:03

Hallo,

die ganzen Ösen (und Haken) die an dem Kugelkopf / -Hals befestigt oder original dran sind sind bei einer abnehmbaren und vermutlich auch bei einer schwenkbaren AHK für die Katz wenn man den kompletten Kugelkopf verliert.

;) Also bohren wir einfach ein Loch in den Rahmen des Fahrzeuges a:) und alles wird gut :kopfklatsch:


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